Sie haben einen gesetzlich verbrieften Anspruch auf häusliche Intensivpflege. Hier ist es unabhängig davon, ob Sie in Ihrer eigenen Häuslichkeit versorgt werden möchten oder in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft.
Die außerklinische/häusliche Intensivpflege ist eine Leistung der Krankenkassen.
Da diese Leistung für die Krankenkassen bedingt durch den hohen Personalaufwand sehr kostenintensiv ist, werden die Anspruchvoraussetztungen genau geprüft.
In den meisten Fällen ist dadurch eine aufwendige Einzelverhandlung mit den Kostenträgern nötig.
Ihr Anspruch auf häusliche Krankenpflege ist gesetzlich verbrieft. Nutzen Sie Ihre Rechte!
Die Kostenverteilung der außerklinischen Intensivpflege ist recht komplex, dennoch gibt es eine klare Vorgehensweise.
Interessierte können gerne das Urteil B 3 KR 7/09 R des Bundessozialgerichts vom 17.06.2010 einsehen, hier ist die genaue Kostenverteilung der Krankenkasse und der Pflegekasse bei einer rund um die Uhr erforderlichen häuslichen Krankenpflege erläutert.
Einen Anspruch auf häusliche Krankenpflege (Intensivpflege) haben alle Menschen, deren medizinische Diagnosen eine eindeutige Notwendigkeit einer 24-stündigen Betreuung durch qualifiziertes Pflegepersonal belegt, da sonst zu jeder Zeit lebensbedrohliche Ereignisse zu befürchten sind.
Patienten mit einem Luftröhrenschnitt (Tracheostoma) die nicht in der Lage sind, sich selber abzusaugen und bei denen eine hohe Aspirationsgefahr besteht fallen hier drunter. Hier ist es unabhängig, ob derjenige künstlich beatmet wird oder nicht.